Es gibt keine staatliche Registrierungs- oder Anerkennungsstelle, bei dem Sie Ihre Urheberschaft anmelden können.
Durch eine Hinterlegung erreichen Sie jedoch eine Speicherung Ihrer Daten inkl. Datum der Einlieferung, so dass bei einem möglichen Rechtsstreit darauf Bezug genommen werden kann, dass Sie das Werk vor der Registrierung geschrieben haben. Nun müsste der andere den Beweis erbringen, das Werk früher verfasst zu haben.
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