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Rechtslage

RECHTSLAGE
 

Sie als Urheber eines Textes, eines Drehbuch- oder Romanentwurfes haben viel Zeit, Arbeit und oftmals auch finanzielle Mittel aufgebracht, um den Text soweit zu bearbeiten, wie er nun vorliegt.

In aller Regel sind Sie als Autor durch das Urheberrecht geschützt.

Geschützt sind so z.B. die ausübenden Künstler, wie z.B. Sänger und Musiker. Ferner noch

"[...] das geltende Urheberrecht unterscheidet grundsätzlich nicht nach der Art der Verbreitung. Für die Recht und den Vergütungsanspruch des Rechtsinhabers macht es keinen Unterschied, ob sein Werk körperlich auf einem Träger festgehalten und genutzt oder ob es unkörperlich verbreitet und genutzt wird [...]" (Tobias H. Strömer, Online-Recht, dpunkt-Verlag)

Eine staatliche Stelle zur Registrierung Ihres Werkes gibt es nicht. Wenn nun jemand behauptet, er sei der Schöpfer Ihres Werkes, kann es häufig schwierig sein, das Gegenteil zu beweisen. Eine Registrierung kann hier Abhilfe schaffen.